Protokoll
LeidandmedEAA.3321.1.30
Kaader9,10
Daatum03.08.1867
Protokolli number12
Protokolli teema2. Varalised tehingud
Märkused

Kohtumeestest oli Hans Mitt kellegi asendaja (sks k Substitut).

Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Tönnis Winnal Peakohtumees
Tomas Risenberg Abikohtumees
Hans Mitt

Vorgefordert wurde und erschien der frühere Pächter des Sonni Gesindes Jürri Risenberg und der Gutsherr Baron von Krüdener fragte ihn, ob er behufs Kaufs des Sonni Gesindes bis zum künftigen Frühling die Summa von 1400 Rbl. d. h. 400 Rbl. jetzt als Handgeld und 1000 Rbl. zum 1ten April 1868 einzuzahlen im Stande sei, da diese Zahlungsbedingungen in dem Contract welchen er in Händen habe enthalten sind.

Hierauf antwortete Jürri Risenberg, da er selbst das zum Kaufen des Sonni Gesindes nöthige Geld nicht selbst besitze, sondern solches von Gross-Koppeschen Bauern Lane Jürri und Leesmenti Märt geliehen bekommen, so könne er nur 400 Rbl. jetzt als Handgeld und vom künftigen Frühling um ein Jahr die übrigen 1000 Rbl. dem Hofe zahlen; denn dieses sei ihm auch vom Kirchspielsgericht so gesagt worden.

Der Gutsherr erwiderte hierauf, dass das Kirchspielsgericht bestimmt habe, dass Jürri Risenberg in dem Falle, wenn er den Kauf des Sonni Gesindes bewerkstelligen könne und wolle, die Zahlungen für den Hof in derselben Art, wie der gegenwärtige Käufer des gedachten Gesindes Karl Risenberg im Contract übernommen zu machen haben werde, nämlich beim Abschluss des Contrakts 400 Rbl. und im April des Antrittsjahres 1000 Rbl. S. nur waren diese Zahlungs-Termine um ein Jahr vorwärts gerückt, wonach Jürri Risenberg die erste Zahlung von 400 Rbl. in diesem Jahr, und die übrigen 1000 Rbl. am 1ten April künftigen Jahres zu machen habe. Dieses bestätigte auch vollkommen der diesseitige Vorsitzer, dem der Herr Kirchspielsrichter die Sache auch in dieser Art erklärt und sagte zu Jürri Risenberg, wenn er sein Verkaufsrecht behaupten wolle, er die im Contract festgesetzten Zahlungsbedingungen genau erfüllen müsse.

Jürri Risenberg erklärte aber auch jetzt noch die erwähnten 1000 Rbl. nicht eher als im Frühjahr 1869 zahlen zu können und zu wollen.

Hierauf erklärte der Gutsherr, dass, da die vom Kirchspielsgericht dem Jürri Risenberg behufs Verkaufs des Sonni Gesindes gegebenen 14 Tage mit dem heutigen Tage abgelaufen, derselbe wiederholt erklärt, die Zahlungen nach dem Contrakt nicht machen zu können und zu wollen, er dadurch seines Verkaufsrechtes verlustig gegangen.

Jürri Risenberg erwiderte hierauf, dass er damit nicht zufrieden, sein Recht weiter beim Kirchspielsgericht suchen wolle und ging aus dem Gerichtszimmer.

Hierauf ward verfügt: Solches wie hiemit geschehen zu verschreiben.

Vorsitzer Tönnis Winnal XXX