Arhivaal |
TLA.230.1-I.377 |
Johannes Scherembeke, Knappe, bekennt, dass er mit dem wohlwollenden Einverständnis des Rates zu Reval (myt ghunsten ende myt lefliker volbort) von Gertrud, Witwe des Johannes Loren, und ihren Vormündern nach Stadtrecht ein Erbe gekauft hat, nämlich ein Eckhaus (orthus) und einen Garten, beide vor der Karripforte gelegen, wofür er Schoss und Wachdienst leisten will; dem Rat räumt er ein Vorkaufsrecht zu einem gerechten Preis ein, wenn derselbe diesen gekauften Besitz haben will, der auch nur mit dessen Zustimmung an Stadtfremde verkauft oder verpfändet werden darf. Ghegheven nach der bort unss Heren dusentdrehundert in dem neghenundelichames daghe. |
13.06.1379 |