Arhivaal |
TLA.230.1-I.1158 |
Gotthard (Godthardt) [Kettler], Meister des Deutschen Ordens zu Livland, bestätigt der Stadt Reval und der Ritterschaft zu Harrien und Wierland (WIerlandtt) ihre Rechte, Privilegien, Freiheiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheitsrechte so wie sie dieselben seit alters her seit der Herrschaft der dänischen Könige und unter den Hochmeistern des Deutschen Ordens haben; er beruft sich dabei auf die Privilegienbestätigungen des Meisters Wolter (Walter) von Plettenberg (1) und des Hochmeisters Albrecht von Brandenburg. |
19.10.1559 |