Arhivaal |
TLA.230.1-I.1141 |
Bartolmes Tuue, Mannrichter in Harrien, und seine beiden Beisitzer Ewerth Wrangell und Otte Tuue entschaiden als bevollmächtigte Richter des Meisters Heinrich von Galen den Rechtsstreit zwischen der Äbtissin Margarete Dönhoff des Klosters St. Brigitten zu Marienthal (sunthe Byrgitthe genannth Marienthall) und des [Beicht-] Paters des Klosters Johann Rumpperth, vertreten durch Tonies Wrangell, auf der einen Seite und Jacob Rotert (Rotarth) auf der anderen Seite um ein Gesinde names Christeniss, das ursprünglich zu dem verstorbenen Hans Wackenmacker gehörte, zu Gunsten des Klosters und beziehesich dabei auf eine erwähnte Entscheidung des Komturs zu Reval, des Vogts zu Wesenberg (Wesenbarch) sowie der Räte von Harrien und Wierland. |
18.09.1555 |