Record |
TLA.230.1-I.403 |
Bürgermeister und Rat zu Wisby teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass ihr Mitbürger Arnold von Bure und der Stettiner Bürger Reinekyn von Borken der Jüngere den Tod des Schiffers Johann Rysenow, Bürgers zu Stettin, in Reval angezeigt haben, der in Hafen von Reval ein Schiff und dazugehöriges Geld hinterlassen hat. Von diesem Schiff gehört ein Viertel dem Reinhold von Borken, Ratsherrn zu Stettin, Vater des Reinekyn, und ein Viertel dem Arnold von Bure. Von der übrigen Hälfte des Schiffes schuldet Johann Rysenow 240 Mark Pfennige drei Schülern (tribus pupillis), seinen Stiefkindern, deren münder Reinhold und Reinekyn von Borken sind. Arnold von Bure und Reinekyn von Borken haben den Inhaber dieser Urkunde, Albert von Borken, bevollmächtigt, das Schiff nebst dazugehörendem Gelde in Eang zu nehmen. Der Bevollmächtigte wird dem Rat zu Reval empfohlen; Kaution haben Johannes Swarte, Ratsherr zu Wisby, und Gerlach Cruse, Bürger zu Wisby, gestellt. |
01.05.1387 |