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Reference | Title | Time | |
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TLA.230.1-I.1076 | Bürgermeister und Rat zu Riga (Rige) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass Gertken Hagen, Ehefrau des Thomas Müller, Bürgers zu Riga, vor ihnen bekannt hat, dass sie als Kind von ihren Eltern zunächst in ein Kloster gegeben dann aber doch von ihren Verwandten, die in Reval begütert sind, verheiratet worden ist Da sie schon mehrfach vergeblich bei ihrem Bruder Jurgen Hagen und den Ehemännern ihrer Schwestern, nämlich Bernhart Bussman, Claus Roiden und Andres Helman ihr Anteil an dem Erbe ihrer Eltern angemachnt hat, hat sie nunmehr Baltzer Neue zur Wahrung ihrer Rechte als Procurator bevollächtigt. | 04.10.1544 | |
TLA.230.1-I.1077 | Abt Ludwig (Ladewicus) und der Konvent des Klosters Padis (Padiss) teilen Bürgermeistern und Rat zu Reval mit, dass sie Heinrich Boissmann und Thomas König (Koninck), Bürger zu Reval, bevollmächtigt haben, in ihrem Namen Haus und Hof des verstorbenen Hans Sonnenschein (Sonnenschin), in Reval gelegen, an Johann Folckersam zu verkaufen und im Hauptbuch der Stadt entsprechend verschreiben zu lassen. | 08.11.1544 | |
TLA.230.1-I.1078 | Remmet von Scharenberg, Komtur zu Reval, teilt mit, dass nach den eine Zeitlang andauernden Irrungen und Zwistigkeiten zwischen dem Abt Ludwig (Ludwich) und dem Konvent vom Kloster Padis auf der einen Seite und Johann Folckersam auf der anderen Seite wegen des verstorbenen Abtes Eberhart Sonnenschein (Everhart Sunnenschin) Nachlass'er Clawes Mekes jun. und Thomas Vegesack (Fegesack), Bürgermeister zu Reval, auf Wunsch von Abt Ludwig als Vermittler tätig wurden und die Parteien dahingehend verglichen haben, dass Johann Folckersam dem Kloster 800 Mark rigisch und einen guten Hengst zukommen lät, wofür er in reval das Haus erhält, das einst Hans Sonnenschein gehört hat. | 19.11.1544 | |
TLA.230.1-I.1078/a | Der Rat zu Frankfurt am Main (Franckenfurt) teilt mit, dass vor ihm Jacob Renlaff (Renlef) aus Reval angeseigt hat, dass ihm und seinen [nicht häher genannten Geschwistern] von ihren Eltern Hans und Margarethe Renleff ein beträchtliches Erbe zugefallen ist, das bischer von Wilhelm Witges und Cort der Delt als Treuhänder (trawhelder) verwaltet worden ist, jetzt aber von ihnen Rechenschaft gefordert werden muss und ihre rechnungen abgehört werden müssen. Da Jacob Renleff aber wegen anderer Geschäfte und Verpflichtungen nicht nach Reval kommen kann, hat er seinen Bruder Christoffer Renleff Volcht erteilt, seine Interessen zu vertreten und seinen Anteil am Erbe in Empfang zu nehmen. | 22.11.1544 | |
TLA.230.1-I.1079 | Die Äbtissin Brigitta Holstuer und der Konvent des Klosters Marienthal (Mariendal) teilen mit, dass ihre Mitschwester, die Nonne Brigitta Boenhauwer, der Witwe und den Kindern des Curdt Munsterman ihr Haus und Hof, gelegen in Reval bei der Strandpforte, zugeeignet hat, wofür die so Begünstigten der Nonne auf Lebenszeit jährlich 60 Mark für ihre Leibesnotdurft zahlen müssen, nach ihrem Tod aber genannten Besitz frei gebrauchen können; zu ihrem Procurator ernennt sie Berndt Hudepoll, Bürger zu Reval. | 13.03.1545 | |
TLA.230.1-I.1080 | Eilert von Hardenberg (Elerr Hartenberch), königlich-dänischer Hauptmann auf Wisby (Wyssborch) und Gotland (Gothland), teilt Bürgermeistern und Rat zu Reval mit, dass er Peter Strandt bevollmächtigt hat, von ihnen 25 Gulden für den seit fünf Jahren fälligen Zins für Nowgorod (Nawgarten) zu kassieren, den Reval seit alters her zu zahlen hat. | 03.06.1545 | |
TLA.230.1-I.1083 | Hans Scheper, Bürger zu Reval, quittiert für sich und seine Erben über 3000 Mark rigisch, die er mit Dank vom Rat zu Reval erhalten hat. | 07.11.1545 | |
TLA.230.1-I.1084 | Franciscus de Robello, Diener des Königs von Portugal, teilt mit, dass er von seinem Herrn nach Danzig geschickt worden und von dort aus nach Reval gefahren sei, um Getreide zu kaufen, was ihm jedoch trotz freundlicher Aufnahme nicht gelungen sei. Jedoch habe ihm Remlinckrad (Remlincrat) Gottschalk auf seinen Gütern gefangen gesetzt wegen vermeintlicher Ansprüche gegen Genossen Robellos in Antwerpen. Aus dieser Gefangenschaft hat ihm Reval befreit, der er dafür dankt und verspricht, die Stadt und ihre Bürger nie zu schädigen. | 21.03.1545 | |
TLA.230.1-I.1085 | Remmet von Scharenberg, Komtur zu Reval, teilt mit, dass er zusammen mit Bürgermeistern und Rat zu Reval von Hermann von Brüggenei gen. Hasenkamp, Meister des Deutschen Ordens zu Livland, seinem Herrn, den Auftrag erhalten hat, die anhaltenden Streitigkeiten zwischen den Revaler Gilden zu beenden, was aber bei allen Anstrengungen bisher fruchtlos geblieben ist. Deshalb ordnen Komtur, Bürgermeister und Rat zu Reval als Kommissare um des Friedens in der Stadt willen u.a. an, dass die Kleinen Gilden vom Salzhandel ausgeschlossen sein sollen, der ein altes Recht der Kaufleute ist, und ein Unterschied der Gilden bestehen bleiben muss; jeder Bürger kann zum eigenen Gebrauch und dem seiner Gesinde zwei - bis dreimal jährlich brauen, darf aber bei Strafe von 50 Mark niemandem etwas von diesem Bi verkaufen; fremde Handwerker sind nicht in der Stadt zu dulden; jeder darf vor den Pforten oder auf dem Hofe Fisch, Fleisch, Leder, Holz, Korn und andere Dinge kaufen, die er für den Haushalt brauch. | 04.03.1547 | |
TLA.230.1-I.1086 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Jacob van Hellen (vann Hellen), Bürger zu Lübeck, den Hans Frese bevollmächtigt hat, alle Waren, Schriften, Bücher und Register, die sein verstorbenen Diener Claws Kroenn in Reval hinterlassen hat, einzufordern. | 19.04.1547 | |
TLA.230.1-I.1087 | Euerdt Wrangell (Wrangel), besitzlich in Harrien im Kirchspiel Rappel (Rappel), bestätigt, dass er in Gegenwart der Zeugen Brun Weddeberg (Weddeberge, Weddeberch), Johann Varensbeke aus Udenküll (Vdenkulle), Hermann Anrep, Jürgen Treiden, Heinrich Lyven und Johann Risebiter vom Rat zu Reval eine Kiste erhalten hat, die die verstorbene Deken beim Revaler Rat deponiert hatte, als deren Erbe er von den Räten zu Harrien und Wierland (Wirlande) er anerkannt worden ist, nachdem er sich durch das Testament der verstorbenen Deken, durch zwei Urkunden der Testamentsvollstrecker Jürgen und Wolmar Wranll, einen Richtschein des Hauskomturs [Heinrich] Fridach und einen versiegelten Brief von Mathias und Johann Depolt auf 1000 Mark, die die Verstorbene der Heilig-Geist-Kirche zu Reval zukommen liess, entsprechend hatte ausweisen können; Euerdt Wrangell bedankt sich und leistet Sicherheit vor Nacmahnung. | 27.07.1547 | |
TLA.230.1-I.1088 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Jochim Lutken und Henningk Winkelman, Bürger zu Lübeck und Wormünder der Gertrudt Dhomes, Tochter von Marcus Dhomes, sowie Thomas Burmester und Carsten Schlays, ebenfalls Bürger zu Lübeck, unter Eid bestätigt haben, dass gen. Gertrudt die Schwester des ertrunkenen Kaufgesellen Jochim Dhomes und auch dessen nächste Erbin, und dass sie ihre Vormünder bevollmächtigt hat, wegen des Nachlasses ihres Bruders alle erforderlichen Schritte zu tun. | 13.08.1547 | |
TLA.230.1-I.1089 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Mathias Hestorp, Bürger zu Lübeck, seinen Diener Berndt Odinck bevollmächtigt hat, von Hans Krusebecker, Bürger zu Reval, 400 Mark lübisch einzufordern. | 13.08.1547 | |
TLA.230.1-I.1090 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass Hermann Valcke, Doktor beider Rechte, sein Bruder Derde Valcke und Hans Onemisse (a) den Kaufgesellen Hans Schenendorp an Stelle des Philipp Trappe bevollmächtigt haben, ihre Forderungen an den Nachlass des verstorbenen Jurgen Hagenower einzumahnen. | 27.08.1547 | |
TLA.230.1-I.1091 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck inserieren eine Eintragung aus dem Niederstadtbuch zu Lübeck von [1547?] Sept. 2 (2 septembris) und bestätigen die Richtigkeit der Abschrift mit dem Sekret ihrer Stadt, wonach nach der Aussage der Brüder Hans und Andreas Hagenower ihr verstorbener Bruder Jurgen Hagenower dem Hans van Nusse 30 Stück augsburgischen Zardok (sardocke) schuldig ist, wovon das Stück mit 3 Mark und 9 Schillingen zu berechnen ist. [...] sonnavendes na Egidii anno XLVII [...]. | 03.09.1547 | |
TLA.230.1-I.1092 | Bürgermeister und Rat zu Hamburg (Hamborch) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Gerth Swarte, Bürger zu Hamburg, den Claws Mulen bevollmächtigt hat, von Hans Frylinck, Bürger zu Reval eine Verschreibung (hanthschrift) abzuholen, die auf Heinrich Smith lautet, von dem auch die entsprechende Summe Geldes einzufordern ist. | 25.09.1547 | |
TLA.230.1-I.1093 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen mit, dass Clawes Euber, Bürger zu Nürnberg (Nurmberch) und Anwalt der Gläubiger des verstorbenen Bastiann Ruger, den Kaufgesellen Wessel Hovemann bevollmächtigt hat, den in Livland befindlichen Nachlass des Bastiann einzufordern. | 15.10.1547 | |
TLA.230.1-I.1094 | Bürgermeister und Rat zu Lübeck (Lubegck) inserieren eine Eintragung in das Niederstadtbuch zu Lübeck von 1547 Okt. 18 (sovenundvertigsten iares Luce evangeliste) und bestätigen die Richtigkeit der Abschrift mit dem Sekret ihrer Stadt; demnach haben der Barbier Hans Holste und Claus Tomas, beide Bürger zu Lübeck, ausgesagt, dass 1545 der Brauer Hans Holste seinem Stiefsohn Jochim Holste in Lübeck zwei Last Seim (semes) gegeben hat, der dafür in Reval Flachs eintauschen sollte. [...] dunnerstags nach Galli anno voffteinhundert darnach im sovenunndvertigsten. | 20.10.1547 | |
TLA.230.1-I.1095 | Gottschalck Remlinckrad (Remlinckradt), Erbgesessener zum alten und neuen Kolk (Kolcke), bekennt für sich, seine Ehefrau Helwich von Ascherod und ihre Erben auf genanntem Hof, dass er der Stadt Reval, weil er dort geboren ist und viele seiner Blutsverwandten dort wohnen, mit Zustimmung seiner Ehefrau gestattet hat, auf dem Hof zum alten und neuen Kolk so viel Balken, Masten und Bauholz zu schlagen wie die Stadt braucht, jedoch soll es ihm oder seinen Erben vorher anzeigt werden; die Bauern sollen gerecht dafür entlohnt werden, dass sie das Holz schlagen und zum Strande fahren. | 25.11.1547 | |
TLA.230.1-I.1095/a | Hermann von Brüggenei (Bruggeney) gen. Hasenkamp, Meister des Deutschen Ordens zu Livland, Remmet von Scharenberg (Scharenbergk) sowie Bürgermeister und Rat zu Reval entscheiden in Wenden (Wendenn) die Streitigkeiten zwischen der Grossen Gilde und den beiden Kleinen Gilden zu Reval gemäss den schohn 1547 März 4 ergangenen Anordnungen(2). | 19.02.1548 |